Drogen und Polizei
1. November 2008 , Keine Kommentare
Personenkontrolle Die Polizei darf Personen anhalten und nach ihren Personalien befragen. Mit zur Wache musst Du nur, wenn Du Dich weigerst. Also gib am besten gleich Vor -und Familiennamen, Geburtsdatum, Wohnsitz und den Beruf an. Aber nur das. Keinesfalls die Arbeitsstelle, das Einkommen, Vorstraf ... Weiterlesen
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