Drogen und Polizei

Personenkontrolle

Die Polizei darf Personen anhalten und nach ihren Personalien befragen. Mit zur Wache musst Du nur, wenn Du Dich weigerst. Also gib am besten gleich Vor -und Familiennamen, Geburtsdatum, Wohnsitz und den Beruf an. Aber nur das. Keinesfalls die Arbeitsstelle, das Einkommen, Vorstrafen und andere persönliche Daten. Mache keine Angaben zur Sache und führe auch kein lockeres informatorisches Gespräch. Verlange im Gegenzug den Namen und die Dienstnummer des Beamten! Nachdem Deine Personalien bekannt sind, muss Dich die Polizei wieder gehen lassen.

Vorläufige Festnahme

Wenn Du auf frischer Tat (also bei der Begehung einer Straftat) angetroffen wirst und Dich nicht ausweisen kannst, oder wenn Du abhaust um einer Personalien Feststellung zu entgehen, ist eine vorläufige Festnahme zulässig (12 Stunden). Verlange auf dem Revier, dass Du einen Anwalt und einen Angehörigen verständigen kannst. Das darf Dir nicht verweigert werden. Bestehe darauf, dass Dir das sofort erlaubt wird. Auch hier gilt: Nur o.g. Personalien angeben. Keine Angaben zur Sache machen und keine persönlichen Daten preisgeben, keine lockeren informatorischen Gespräche führen. Wenn Du an Krankheiten leidest, bestimmte Medikamente benötigst, teile das den Beamten mit. Unterschreibe nichts, was Du nicht verstehst und womit Du nicht einverstanden bist. Sind Sachen beschädigt worden, lass Dir das bestätigen. Wenn Du verletzt bist, verlange sofort nach einem Arzt. Nach Deiner Freilassung sofort ein Gedächtnisprotokoll von allen Ereignissen anfertigen und von allen damit zusammenhängenden Umständen einen Angehörigen und einen Anwalt unterrichten. Lass Dich gegebenenfalls nochmal von einem Arzt Deines Vertrauens untersuchen.

Erkennungsdienstliche Behandlung

Lege sofort Widerspruch ein und laß das protokollieren. Stelle einen Antrag auf Vernichtung der angefertigten Unterlagen.

Beschlagnahme

Dagegen solltest Du sofort Widerspruch einlegen (protokollieren lassen) und die Herausgabe der beschlagnahmten Sachen verlangen.

Verhaftung

Wenn Du einem Richter vorgeführt wirst, mach nur Angaben, wenn Du vorher mit einem Anwalt Rücksprache gehalten hast. Beantrage sofort eine Haftprüfung.

Drogentest

Du musst bei der Polizei keine Urinprobe abgeben. Mit einer Urinprobe kann man Hanfkonsum bis zu 3 Monate lang nachweisen. Testergebnisse werden an die Führerscheinstelle (FS-Stelle) weitergegeben, die damit einen “Anfangsverdacht” begründet, dass Du Dauerkiffer wärst und deshalb ungeeignet zum Autofahren. Da jeder, der in Verdacht steht, mit BtM umzugehen, mit einer Vorladung zu einem Drogentest bei der FS-Stelle rechnen muss, hast Du nur ohne Test bei der Polizei eine Chance, durch Abstinenz dort eine negative Probe abzuliefern. Die FS-Stelle lässt sich bis zu 12 Monaten Zeit bis sie zum Test einlädt. Ein Bluttest muss dagegen geduldet werden. Alle Untersuchungen bei der FS-Stelle müssen selbst bezahlt werden (sehr teuer!), Widerspruch fast immer sinnlos!

Nachweisdauer von Cannabis

Urin: von 2 Wochen (gelegentlicher Konsum) bis zu 3 Monaten (täglicher Konsum)
Blut: nur aktives THC, etwa 12 Stunden.

Achtung neu! in Bremen und vereinzelt in NRW sind durch ein neues Nachweisverfahren Abbauprodukte im Blut ähnlich lange nachweisbar wie im Urin!